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BGH, 03.11.1959 - 1 StR 381/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 26.05.1933 - I 1067/21
Welche Grenzen ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO. für …
Auszug aus BGH, 03.11.1959 - 1 StR 381/59
Eine Ausschöpfung des mit Rücksicht auf das Verbot der Schlechterstellung offen gebliebenen Strafrahmens (vgl. RGSt 67, 236, 242) wird deshalb kaum in Betracht kommen. - RG, 18.12.1923 - IV 710/23
1. Entstehung der Tabaksteuerschuld. 2. "Antreffen im Handel" als Voraussetzung …
Auszug aus BGH, 03.11.1959 - 1 StR 381/59
An der Ausdehnung des Schuldspruchs zu 11, 2 auf die unter 11, 4 getroffenen Feststellungen war der Senat auch nicht dadurch gehindert, daß der Angeklagte den Schuldspruch im Falle 11, 2 der Urteilsgründe nicht angefochten hat; denn die Anfechtung des Schuldspruchs zu 11, 4 mußte den Schuldspruch zu II. 2 notwendig miterfassen, weil die Beschränkung des Rechtsmittels auf eine Einzeltat nicht möglich ist, wenn diese vermeintlich selbständige Straftat mit einer anderen im selben Urteil abgeurteilten Straftat eine rechtliche Einheit bildet (…vgl. RG GA 74, 201; RGSt 58, 51). - BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.11.1959 - 1 StR 381/59
Daß die Fälschungshandlung der Unterschlagung nachfolgte und vom Angeklagten möglicherweise erst ins Auge gefaßt wurde, nachdem die Unterschlagungen bereits begangen waren, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH 1 StR 65/53 vom 29. Mai 1953).